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   LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09   

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https://dejure.org/2009,17164
LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09 (https://dejure.org/2009,17164)
LAG Köln, Entscheidung vom 11.12.2009 - 11 Sa 96/09 (https://dejure.org/2009,17164)
LAG Köln, Entscheidung vom 11. Dezember 2009 - 11 Sa 96/09 (https://dejure.org/2009,17164)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Betriebsstillegung; Betriebsübergang; Druckkündigung; Auflösungsantrag

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    §§ 1 Abs. 2 KSchG, 613 a Abs. 4 BGB, 9 Abs. 1 Satz 2 KSchG
    Betriebsstillegung; Betriebsübergang; Druckkündigung; Auflösungsantrag

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang statt Stilllegung; Ausschluss betriebsbedingter Druckkündigung bei Betriebsübergang; Aufhebungsantrag des Betriebserwerbers

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Unwirksame betriebsbedingte Kündigung bei Betriebsübergang statt Stilllegung; Ausschluss betriebsbedingter Druckkündigung bei Betriebsübergang; unbegründeter Aufhebungsantrag des Betriebserwerbers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • BAG, 28.05.2009 - 2 AZR 949/07

    Auflösungsantrag des Arbeitgebers - Unwirksamkeit der Kündigung aus anderen

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Lediglich in Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - m.w.N.).

    Lediglich in Fällen, in denen die Norm, aus der der Arbeitnehmer die Unwirksamkeit der Kündigung neben der Sozialwidrigkeit herleitet, nicht den Zweck verfolgt, dem Arbeitnehmer einen zusätzlichen Schutz zu verschaffen, sondern allein der Wahrung der Interessen Dritter dient, steht die sich daraus ergebende Unwirksamkeit der Kündigung einem Auflösungsantrag des Arbeitgebers nicht entgegen (BAG, Urt. v. 28.05.2009 - 2 AZR 949/07 - m.w.N.).

  • BAG, 29.09.2005 - 8 AZR 647/04

    Kündigung wegen beabsichtigter Betriebsstilllegung - Betriebsübergang

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Ist jedoch im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später doch noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG Urt. v. 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 - m.w.N.).

    Ist andererseits im Zeitpunkt des Zugangs der Kündigung die Betriebsstilllegung endgültig geplant und bereits eingeleitet, behält sich der Arbeitgeber aber eine Betriebsveräußerung vor, falls sich eine Chance bietet, und gelingt dann später doch noch eine Betriebsveräußerung, bleibt es bei der sozialen Rechtfertigung der Kündigung (BAG Urt. v. 29.09.2005 - 8 AZR 647/04 - m.w.N.).

  • BAG, 19.06.1986 - 2 AZR 563/85

    Voraussetzungen für betriebsbedingte Druckkündigung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Fehlt es an einer objektiven Rechtfertigung der Drohung des Dritten, kommt eine betriebsbedingte Kündigung in Betracht, an der allerdings strenge Anforderungen zu stellen sind (BAG, Urt. v. 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - m.w.N.).

    Nur wenn dies nicht gelingt und schwere wirtschaftliche Schäden drohen und die Kündigung das einzig praktisch in Betracht kommende Mittel ist, ist die Kündigung sozial gerechtfertigt (BAG, Urt. v. 19.06.1986 - 2 AZR 563/85 - m.w.N.).

  • BAG, 27.02.1985 - GS 1/84

    Anspruch des Arbeitnehmers auf Weiterbeschäftigung während der Dauer des

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Folgerichtig hat das Arbeitsgericht wegen der Unwirksamkeit der Kündigung auf die Verpflichtung zur Weiterbeschäftigung erkannt (BAG GS, Beschl.v. 27.02.1985 - GS 1/84 -).
  • BAG, 10.12.2009 - 2 AZR 534/08

    Kündigung wegen ehrverletzender Äußerungen - Auflösungsantrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Eine Auflösung kommt vor allem dann in Betracht, wenn während eines Kündigungsschutzprozesses zusätzliche Spannungen zwischen den Parteien auftreten, die dem Antragsteller eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen (BAG, Urt. v. 10.12.2009 - 2 AZR 534/08 - m.w.N.).
  • BAG, 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08

    Betriebsübergang - Begriff des Betriebsteils - Fortführung des bisherigen

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Diese erlaubt nämlich bereits dem Erwerber, die Produktionsfaktoren in ihrer Wechselbeziehung und gegenseitigen Ergänzung zu nutzen, selbst wenn sie nach der Übertragung in eine neue, andere Organisationsstruktur eingegliedert werden, um derselben oder einer gleichartigen wirtschaftlichen Tätigkeit nachzugehen (BAG Urt. v. 17.12.2009 - 8 AZR 1019/08 - m.w.N.).
  • BAG, 18.08.2005 - 8 AZR 523/04

    Aufhebungsvertrag bei einem geplanten Betriebsübergang - dreiseitiger Vertrag

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Eine Umgehung des § 613a BGB kann allerdings dann vorliegen, wenn die Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft nur zum Schein vorgeschoben oder offensichtlich bezweckt wird, die Sozialauswahl zu umgehen (BAG, Urt. v. 18.08.2005 - 8 AZR 523/04 - BAG Urt. v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -).
  • BAG, 23.11.2006 - 8 AZR 349/06

    Betriebsübergang - Beschäftigungsgesellschaft - (Wieder-) Einstellungsanspruch

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Eine Umgehung des § 613a BGB kann allerdings dann vorliegen, wenn die Übernahme in eine Beschäftigungsgesellschaft nur zum Schein vorgeschoben oder offensichtlich bezweckt wird, die Sozialauswahl zu umgehen (BAG, Urt. v. 18.08.2005 - 8 AZR 523/04 - BAG Urt. v. 23.11.2006 - 8 AZR 349/06 -).
  • BAG, 06.10.2005 - 2 AZR 316/04

    Betriebsbedingte Kündigung - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Eine in diesem Sinne objektiv unvollständige Anhörung verwehrt es dem Arbeitgeber allerdings, im Kündigungsschutzprozess Gründe nachzuschieben, die über die Erläuterung des mitgeteilten Sachverhalts hinausgehen (BAG, Urt. v. 06.10.2005 - 2 AZR 316/04 -m.w.N.).
  • BAG, 11.12.2003 - 2 AZR 536/02

    Kündigung - Sozialauswahl - Betriebsratsanhörung

    Auszug aus LAG Köln, 11.12.2009 - 11 Sa 96/09
    Der Betriebsrat muss selbst dann, wenn sein Kenntnisstand dem des Arbeitgebers entspricht, vom Arbeitgeber im Rahmen der Anhörung zumindest erfahren, auf welchen kündigungsrechtlich relevanten Tatsachenkomplex die Kündigung gestützt wird (BAG, Urt. v. 11.12.2003 - 2 AZR 536/02 - m.w.N.).
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